Kampfhunde sind rechtlich gesehen Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind in zwei Klassen eingeteilt. Darüber hinaus kann jeder Hund als gefährlich eingestuft werden, der auffällig wird. Bei aggressiven Hunden hat das KVR die Möglichkeit – unabhängig von Größe und Rasse – notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Hundeverbringungs- und –Einfuhrbeschränkungsgesetz verbietet in Deutschland die Einfuhr und Haltung solcher auf der Liste stehenden Rassen. Ausnahmen gelten nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, den Hund mitzubringen. Das kann z. B. ein Rettungs- oder Blindenhund sein.
Auch welche Hunde als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden, regelt jedes Bundesland anders. Meist werden diese Hunderassen aber in Listen geführt, deshalb nennt man sie auch sogenannte „ Listenhunde“.